Energieausweis Wir stellen Ihnen Energieausweise schnell und rechtssicher aus.
Der Energieausweis muss für alle Wohn und Nichtwohngebäude (mit wenigen Ausnahmen z. B. bei denkmalgeschützten Gebäuden), egal ob es sich um Neubau oder Bestandsbau handelt, ausgestellt werden. Dabei kommt es nicht auf den Nutzungszweck an. Er gilt für das ganze Gebäude und ist nicht auf einzelne Wohnungen bezogen. Bei Gebäuden mit Wohn- und Gewerbenutzung sind üblicherweise getrennte Ausweise für die Wohnnutzung und den Gewerbebereich auszustellen.
Für den Neubaubereich besteht bereits seit 2002 die Pflicht sich einen Bedarfsausweis nach Fertigstellung erstellen zu lassen. Für Bestandswohngebäude ist es seit dem 01.01.2009 verpflichtend die Energieeffizienz in Form eines Energieausweises nachzuweisen.
Ein Energieausweis ist bei Vermietung oder Verkauf von einzelnen Wohnungen oder Gewerbeeinheiten vorzulegen. Da ein solcher Ausweis immer das ganze Gebäude bewertet ist er von der Gemeinschaft zu beauftragen. Bei einer Mischnutzung sind für die Gewerbeeinheiten Einzelfallbetrachtungen durchzuführen. Das Fehlen des Ausweises stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Seit dem Jahr 2014 besteht überdies die Pflicht Angaben aus dem Energieausweis in Vermietungs- oder Verkaufsanzeigen zu veröffentlichen.
Wir stellen Ihnen Energieausweise schnell und rechtssicher aus.