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Häufig gestellte Fragen

Sanierungsfahrplan

Was ist der Sanierungsfahrplan?

Der Sanierungsfahrplan ist eine detaillierte Anleitung für Hausbesitzer, die ihre Immobilie schrittweise energetisch sanieren möchten. Er bewertet den aktuellen energetischen Zustand des Gebäudes, empfiehlt Verbesserungsmaßnahmen und unterstützt bei der zeitlichen und finanziellen Planung. Zudem hilft er, gesetzliche Vorgaben wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu erfüllen.

Welche Vorteile hat ein Sanierungsfahrplan?

  • Strukturierte Planung: Er bietet einen klaren Überblick über notwendige Sanierungsmaßnahmen.
  • Energie- und Kosteneinsparung: Durch erhöhte Energieeffizienz sinken langfristig die Betriebskosten.
  • Fördermöglichkeiten: Er erleichtert den Zugang zu staatlichen Förderungen.
  • Wertsteigerung: Eine energetisch sanierte Immobilie gewinnt an Marktwert.

Kann man den Sanierungsfahrplan bei einem Verkauf des Gebäudes weitergeben?

Ja, der Sanierungsfahrplan ist Gebäude zugehörig und kann somit von einem neuen Besitzer benutzt werden.

Muss jede Maßnahme, die im Sanierungsfahrplan vorgeschlagen ist, umgesetzt werden?

Nein, die Maßnahmen sind nur Richtlinien, die für eine energetische Sanierung sinnvoll sind und keine Verpflichtung.

Lohnt sich eine energetische Sanierung überhaupt? Was sind die Vorteile?

Langfristige Kostenersparnisse, Wertsteigerung der Immobilie, Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Komfort und Lebensqualität, Fördermittel und steuerliche Vorteile, Vermeidung zukünftiger Kosten!

Wer erstellt den Sanierungsfahrplan?

Qualifizierte Fachleute wie Energieberater, Schornsteinfeger oder Handwerker mit entsprechender Weiterbildung sind berechtigt, einen Sanierungsfahrplan zu erstellen. Für Nichtwohngebäude gelten zusätzliche Anforderungen gemäß der Sanierungsfahrplan-Verordnung (§6 SFP-VO).

Wo finde ich weitere Informationen zum Sanierungsfahrplan?

Auf unserer Website bieten wir detaillierte Informationen und die Möglichkeit, Beratungstermine zu vereinbaren. Dort erfahren Sie auch, wie Maßnahmen wie Fenstererneuerung, Dämmung oder Heizungsmodernisierung zur Energieeinsparung beitragen können.

Förderungen

Was ist die BAFA-Förderung?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans finanziell. Seit dem 7. August 2024 gelten folgende Förderkonditionen:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser: 50 % der Beratungskosten, maximal 650 € Zuschuss.
  • Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten: 50 % der Beratungskosten, maximal 850 € Zuschuss.
  • Wohneigentümergemeinschaften (WEG): Zusätzlicher Zuschuss von 250 €, wenn der Bericht in einer Eigentümerversammlung erläutert wird.

Die Antragstellung erfolgt in der Regel über den Energieberater.

Was ist die KfW?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Förderbank, die energieeffiziente Neubauten und Sanierungen mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen unterstützt. Bitte beachten Sie, dass die KfW die Förderung für den individuellen Sanierungsfahrplan eingestellt hat. Alternativ können Sie eine Förderung beim BAFA beantragen.

Kann ich BAFA- und KfW-Förderungen kombinieren?

Ja, in vielen Fällen ist eine Kombination von BAFA- und KfW-Förderungen möglich. Ein Energieberater kann Sie dabei unterstützen, die optimalen Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben zu identifizieren. 

Wie lange habe ich Zeit, mein Vorhaben umzusetzen?

Der Zeitraum, in dem die geförderte Maßnahme umzusetzen ist, ist der Bewilligungszeitraum. Dieser beträgt (für Anträge ab dem 01.01.2024) grundsätzlich 36 Monate ab Zugang der Zuschusszusage bzw. des Zuwendungsbescheides. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ist nicht möglich.

Ist bei der Förderung jede Leistung einzeln einzureichen?

Nein, ein Antrag kann für alle Leistungen der Gebäudehülle zusammen beantragt werden.

Kann ich die Maßnahmen auch selbst ausführen und dennoch gefördert bekommen?

Ja, tatsächlich werden auch Eigenleistungen gefördert. Hierbei allerdings nur die Materialkosten.

Können Maßnahmen, die nicht beantragt wurden, trotzdem gefördert werden?

Umgesetzte Maßnahmen, die im Förderantrag nicht mit angegeben worden sind, können nicht nachträglich gefördert werden. Sie dürfen in der Verwendungsnachweisprüfung nicht angegeben werden.

Ausnahme ist der Wechsel des Wärmeerzeugers zu einem anderen förderfähigen Wärmeerzeuger 

Wie oft ist es bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle möglich einen Antrag für Maßnahmen zu stellen?

Im Falle von Sanierungsvorhaben können nach einem BEG-Fördervorhaben weitere Anträge in den nächsten Kalenderjahren folgen. Dies ist möglich, sofern auf diesem Weg bisher nicht geförderte Einzelmaßnahmen umgesetzt oder bei Förderung über BEG WG/BEG NWG höhere Effizienzhaus-Stufen erreicht werden.

Welche Heizungen können die Finanzielle Förderung in Anspruch nehmen?

Klimafreundliche Heizungen, die die 65% Erneuerbare Energie Vorgabe erfüllen! Nähere Details werden im Rahmen der Ausarbeitung der Förderrichtlinie BEG festgelegt.

Energieausweis

Wann brauche ich einen neuen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Bei Verkauf, Vermietung oder größeren Sanierungen ist ein aktueller Ausweis erforderlich. Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans kann dabei helfen, die Energieeffizienz zu verbessern und somit einen besseren Energieausweis zu erhalten.

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